Der Hilfsfonds des Ministerpräsidenten wurde gemäß der indischen Regierungsverordnung Nr. FD 103 ACP 58 vom 03 genehmigt und die Regeln wurden durch die indische Regierungsverordnung Nr. FD 12 BMS 1958 vom 35 entworfen. Die Höhe der Erleichterung wird ausschließlich auf der Grundlage der Ermessensbefugnisse des ehrenwerten Ministerpräsidenten verteilt. Der CMRF erhält keine Haushaltsunterstützung. Der CMRF setzt sich aus Spenden der Öffentlichkeit, von Unternehmen, Vorständen und anderen zusammen. Für alle Angebote gilt eine Befreiung von der Einkommensteuer. Die Richtlinien sind so formuliert, dass folgende Gruppen finanzielle Unterstützung erhalten: Anspruchsberechtigte Arbeitslose, BPL-Karteninhaber, Tod des Haushaltsvorstands der Familie, Anspruchsberechtigte mit Behinderungen
Bemerkungen
Anspruchsberechtigung: Personen mit ständigem Wohnsitz im Staat. Notleidende Patienten, die sich einer Behandlung in staatlicher/nichtstaatlicher Behandlung unterziehen. Krankenhäuser/Einrichtungen sind ebenfalls nicht in der Lage, die Behandlungskosten zu tragen. Patienten, die keinen Anspruch auf Leistungen des Employees State Insurance Scheme/eines anderen Versicherungssystems oder auf eine Erstattung durch den Arbeitgeber/die Organisation haben. Patienten können die Hilfe nur einmal für denselben Fall in einem Geschäftsjahr in Anspruch nehmen.Kontaktdaten